Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) — AlpineStaff

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website und Plattform von AlpineStaff sowie für alle damit verbundenen Leistungen.

Sie richten sich an alle Personen und Betriebe, die AlpineStaff nutzen oder mit AlpineStaff in Kontakt treten. Dazu gehören insbesondere Kandidat:innen, Arbeitgeber:innen und touristische Betriebe im Alpenraum.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere gesonderte Vermittlungsverträge mit Arbeitgeber:innen, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Anbieterin

AlpineStaff wird betrieben von:

Melanie Martinz
Gartenweg 6
6161 Natters
Österreich

E-Mail: hello@alpinestaff.at

3. Art der Dienstleistung

AlpineStaff ist eine spezialisierte Plattform für Arbeitsvermittlung im alpinen Tourismus und Gastgewerbe.

Die Plattform unterstützt dabei, passende Arbeitsverhältnisse zwischen Betrieben und Kandidat:innen anzubahnen. Dafür werden relevante Informationen wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Verfügbarkeit, Rollenanforderungen, Unterkunftsbedarf und weitere Angaben berücksichtigt.

AlpineStaff ist selbst keine Arbeitgeberin und schließt keine Arbeitsverträge mit Kandidat:innen ab. Arbeitsverhältnisse entstehen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Betrieb und der jeweiligen Kandidat:in.

Eine erfolgreiche Vermittlung oder Stellenbesetzung kann nicht garantiert werden.

4. Nutzung der Plattform

Für bestimmte Funktionen kann ein Benutzerkonto erforderlich sein.

Bei der Nutzung der Plattform sind richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

AlpineStaff kann Benutzerkonten vorübergehend sperren oder dauerhaft löschen, wenn Hinweise auf Missbrauch, falsche Angaben, rechtswidrige Nutzung oder Verstöße gegen diese Bedingungen vorliegen.

5. Leistungen für Kandidat:innen

Kandidat:innen können über AlpineStaff ein Profil erstellen, relevante Angaben zu Erfahrung, Sprachkenntnissen, Verfügbarkeit und beruflichen Präferenzen bereitstellen und für passende Jobmöglichkeiten berücksichtigt werden.

AlpineStaff kann Kandidat:innen mit interessierten Betrieben in Kontakt bringen und den weiteren Vermittlungsprozess unterstützen.

Die Nutzung von AlpineStaff ist für Kandidat:innen kostenlos.

Ein Anspruch auf Jobangebote, Interviews oder den Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht nicht.

6. Leistungen für Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen und Betriebe können über AlpineStaff ihren Personalbedarf mitteilen, offene Positionen beschreiben und relevante Anforderungen an Rolle, Erfahrung, Sprache, Verfügbarkeit und Rahmenbedingungen angeben.

AlpineStaff kann auf dieser Grundlage passende Kandidat:innenprofile vorstellen und den Kontakt zwischen Betrieb und Kandidat:innen unterstützen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Vorschlägen, eine erfolgreiche Stellenbesetzung oder die Annahme eines Angebots durch Kandidat:innen besteht nicht.

7. Vermittlungsprozess

AlpineStaff schlägt Kandidat:innen auf Grundlage der verfügbaren Informationen und Anforderungen vor. Ziel ist eine möglichst relevante und effiziente Arbeitsvermittlung.

Vorgeschlagene Profile sind unverbindliche Empfehlungen. Sie ersetzen nicht die eigene Prüfung durch den Betrieb, insbesondere im Hinblick auf Qualifikation, persönliche Eignung, Beschäftigungsberechtigung und konkrete Vertragsbedingungen.

Die endgültige Entscheidung über Kontaktaufnahme, Auswahl, Einstellung und Vertragsabschluss liegt ausschließlich beim jeweiligen Betrieb und der jeweiligen Kandidat:in.

8. Gebühren für Arbeitgeber:innen

Für Kandidat:innen ist AlpineStaff kostenlos.

Für Arbeitgeber:innen entstehen keine Vorabkosten und keine Abonnementgebühren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Eine Vermittlungsgebühr fällt nur im Erfolgsfall an. Ein Erfolgsfall liegt insbesondere dann vor, wenn infolge einer über AlpineStaff hergestellten Verbindung ein Arbeitsvertrag geschlossen wird oder ein Arbeitsverhältnis beginnt.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gelten folgende Vermittlungsgebühren:

Saisonale Rollen bis zu 12 Monate: 10 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts beziehungsweise der vereinbarten Gesamtvergütung.

Langfristige oder permanente Anstellungen über 12 Monate: 15 % des vereinbarten Bruttojahresgehalts beziehungsweise der vereinbarten Gesamtvergütung.

Die Vermittlungsgebühr wird mit Eintritt des Erfolgsfalls fällig. Eine gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, zusätzlich verrechnet.

9. Mitteilungspflicht bei erfolgreicher Einstellung

Arbeitgeber:innen verpflichten sich, AlpineStaff unverzüglich zu informieren, sobald infolge einer über AlpineStaff hergestellten Verbindung ein Arbeitsvertrag geschlossen wird oder ein Arbeitsverhältnis beginnt.

Diese Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn die Einstellung nicht direkt über die Plattform, sondern im Anschluss an eine Vorstellung oder Kontaktanbahnung durch AlpineStaff erfolgt.

10. Umgehungsverbot

Arbeitgeber:innen verpflichten sich, AlpineStaff nicht zu umgehen.

Das bedeutet insbesondere: Kandidat:innen, die über AlpineStaff vorgestellt wurden, dürfen nicht außerhalb von AlpineStaff kontaktiert, verhandelt oder eingestellt werden, wenn dadurch die vereinbarte Vermittlungsgebühr vermieden werden soll.

Diese Verpflichtung gilt für 12 Monate ab der ersten Vorstellung der jeweiligen Kandidat:in durch AlpineStaff.

Kommt innerhalb dieses Zeitraums infolge der Vorstellung ein Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis zustande, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung und löst die vereinbarte Vermittlungsgebühr aus.

11. Pflichten der Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen verpflichten sich, vollständige und richtige Informationen zu offenen Stellen und Rahmenbedingungen bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere Angaben zu Rolle, Arbeitsort, Beschäftigungsdauer, Vergütung, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitszeiten, erforderlichen Sprachkenntnissen und sonstigen wesentlichen Anforderungen.

Arbeitgeber:innen verpflichten sich außerdem, Kandidat:innen fair, respektvoll und diskriminierungsfrei zu behandeln sowie alle geltenden arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Die Prüfung der konkreten Eignung, Qualifikation und Beschäftigungsberechtigung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Betriebs.

12. Pflichten der Kandidat:innen

Kandidat:innen verpflichten sich, vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen.

Dazu gehören insbesondere Angaben zu Berufserfahrung, Qualifikationen, Sprachkenntnissen, Verfügbarkeit, Arbeitserlaubnis und beruflichen Präferenzen.

Kandidat:innen verpflichten sich außerdem, professionell und respektvoll mit AlpineStaff und interessierten Betrieben zu kommunizieren und wesentliche Änderungen zeitnah mitzuteilen.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der eigenen Angaben und das Vorliegen erforderlicher Beschäftigungsvoraussetzungen liegt bei den Kandidat:innen.

13. Angaben Dritter

AlpineStaff ist auf Informationen angewiesen, die von Kandidat:innen und Arbeitgeber:innen bereitgestellt werden.

AlpineStaff übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Dies betrifft insbesondere Informationen zu Erfahrung, Qualifikationen, Verfügbarkeit, Arbeitsbedingungen, Vergütung, Unterkunft, Arbeitserlaubnis und sonstigen Rahmenbedingungen.

14. Verfügbarkeit der Plattform

AlpineStaff bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der Website und Plattform.

Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von AlpineStaff können die Nutzung vorübergehend einschränken.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von AlpineStaff.

Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar und informiert über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen.

16. Inhalte und geistiges Eigentum

Alle Inhalte der Website und Plattform, insbesondere Texte, Designs, Grafiken, Logos, Marken und sonstige Gestaltungselemente, sind Eigentum von AlpineStaff oder entsprechend lizenziert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe ohne vorherige Zustimmung von AlpineStaff ist nicht gestattet, sofern keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Von Nutzer:innen bereitgestellte Inhalte bleiben grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Nutzer:innen. AlpineStaff darf diese Inhalte jedoch im erforderlichen Umfang verwenden, um die vereinbarten Plattform- und Vermittlungsleistungen zu erbringen.

17. Haftung

AlpineStaff haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die von Nutzer:innen bereitgestellt werden.

AlpineStaff haftet nicht für den Abschluss, Inhalt, Verlauf oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zwischen Betrieben und Kandidat:innen.

AlpineStaff übernimmt keine Garantie für den Erfolg einer Arbeitsvermittlung, die Eignung einzelner Kandidat:innen oder die Besetzung offener Stellen.

AlpineStaff haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und, soweit gesetzlich zulässig, maximal bis zur Höhe der im Einzelfall vereinbarten Vermittlungsgebühr.

Davon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.

Eine Haftung für höhere Gewalt, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18. Beendigung der Nutzung

Nutzer:innen können ihr Konto jederzeit löschen oder die Löschung verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung entgegenstehen.

AlpineStaff kann den Zugang zur Plattform aussetzen oder beenden, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird, falsche Angaben gemacht werden, die Plattform missbräuchlich genutzt wird oder berechtigte Sicherheitsinteressen dies erfordern.

19. Änderungen dieser Bedingungen

AlpineStaff kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer oder geschäftlicher Entwicklungen erforderlich ist.

Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website abrufbar. Wesentliche Änderungen werden, soweit erforderlich, in geeigneter Form mitgeteilt.

20. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

21. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von AlpineStaff für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen zuständig.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere im Verhältnis zu Verbraucher:innen, bleiben unberührt.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit gesetzlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.